Willkommen im Landkreis Helmstedt

Für Weltoffenheit und erfolgreiche Integration

Asyl-System

Anzeige

Asyl wird von den Menschen, die sich auf den Weg in ein anderes Land machen, leider teilweise verwechselt mit Einwanderung. Daher möchten wir Ihnen die unterschiedlichen Optionen und Möglichkeiten im Folgenden kurz vorstellen.

• Arbeiten und Studieren ist innerhalb der EU für alle Bürger der Europäischen Union problemlos möglich, wenn diese einen Arbeitsplatz oder Studienplatz im Zielland nachweisen können.

• Die meisten Menschen können zeitlich begrenzt nach Europa einreisen. In einigen Herkunftsländern ist jedoch zuvor die Beantragung eines Visums notwendig. Darüber kann man sich vorab im Internet oder beim deutschen Konsulat informieren.

• Auch aus Ländern außerhalb der Europäischen Union können Menschen zum Studieren und Arbeiten nach Deutschland kommen. Berufsgruppen, in denen hochqualifiziertes Personal gesucht wird, können über spezielle Verfahren eine Arbeitserlaubnis erhalten.

• Saisonarbeit ist nur für Menschen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gestattet. Das ist nur möglich, wenn die Arbeitsaufnahme offiziell genehmigt ist und vom Arbeitsamt gesteuert wird. Sollte das nicht der Fall sein, arbeiten sie illegal in sogenannter „Schwarzarbeit“. Diese erkennen Sie daran, dass sie nicht bei den Behörden angemeldet wird.

• Wenn Menschen aus ihrem Heimatland ausgewandert sind, weil in dem Land Armut herrscht oder sie wirtschaftliche Probleme hatten, können sie in Deutschland kein Asyl beantragen. Desweiteren wurden von der EU sogenannte „sichere Herkunftsländer“ benannt, für deren Einwohner die Beantragung von Asyl nicht möglich ist. Dies sind unter anderem Albanien, Serbien, Montenegro und Mazedonien, sowie Tunesien, Algerien, Marokko und Ägypten.

• Nur Menschen, die aus politischen oder religiösen Gründen in ihrem Herkunftsland verfolgt wurden sind berechtigt, in der Europäischen Union Asyl zu beantragen. Allerdings muss das durch richtige Angaben und korrekte Dokumente über Herkunft und Fluchtgründe bewiesen werden. Asylsuchende haben in Europa nicht die freie Wahl zu entscheiden, in welchem europäischen Land sie Asyl beantragen wollen. Es gilt, dass das Land Europas, welches zuerst betreten wurde, auch das Land sein muss, wo Asyl beantragt wird. Später erfolgt eine Umverteilung auf die übrigen Länder nach einer festgelegten Quote.