Beratung > Ämter und Behörden
Landkreis Helmstedt Business Unit Jugend
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt, wenn
• beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen,
• beide Eltern versterben bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil verstirbt,
• die Eltern des Kindes nicht festgestellt werden können.
• Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden.
Rosenwinkel 8
38350 Helmstedt
+49 5351 1210
Mo - Fr: 9.00-12.00 Uhr
Mi: 14.00-15.30 Uhr
http://www.helmstedt.de
kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de