Willkommen im Landkreis Helmstedt

Für Weltoffenheit und erfolgreiche Integration

◀ Zurück

Beratung > Ämter und Behörden

Landkreis Helmstedt Business Unit Jugend

Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt, wenn

• beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen,

• beide Eltern versterben bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil verstirbt,

• die Eltern des Kindes nicht festgestellt werden können.

• Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden.

Rosenwinkel 8
38350 Helmstedt
+49 5351 1210

Mo - Fr: 9.00-12.00 Uhr Mi: 14.00-15.30 Uhr
http://www.helmstedt.de
kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de